01.04.2021, 09:13
Gesetzliche Weichen für die Phase 4 der Kurzarbeit für Lehrlinge nun gestellt
Mit BGBl. I Nr. 60, ausgegeben am 31. März 2021 wurde das Berufsausbildungsgesetz in einem einzigen Punkt geändert.
Die Möglichkeit, auch mit Lehrlingen Kurzarbeit zu vereinbaren, wurde zeitlich nun auch für die Phase 4 geöffnet.
Insoweit wurde die in § 13 Abs. 7 BAG verankerte und befristete Regelung nun bis 30. Juni 2021 geöffnet (bisher bis 31. März 2021).
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/60/20210331
Mit BGBl. I Nr. 60, ausgegeben am 31. März 2021 wurde das Berufsausbildungsgesetz in einem einzigen Punkt geändert.
Die Möglichkeit, auch mit Lehrlingen Kurzarbeit zu vereinbaren, wurde zeitlich nun auch für die Phase 4 geöffnet.
Insoweit wurde die in § 13 Abs. 7 BAG verankerte und befristete Regelung nun bis 30. Juni 2021 geöffnet (bisher bis 31. März 2021).
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/60/20210331