06.05.2021, 08:01
Guten Morgen Kollegen
folgender Sachverhalt
Dienstnehmerin ist bei einem österreichischen Verein Tätig.
Der Tätigkeitsort liegt aber zu 100% in Ihrem Wohnsitzstaat Deutschland.
Die Dienstnehmerin hat sich in Deutschland angemeldet und rechnet dort selbst ab.
Jetzt:
im geringfügigen Ausmass wird Sie nun wohl 1-2 Tage pro Woche auch in Österreich tätig werden.
laut Deutschem Finanzamt ist sie trotzdem nicht in Ö als Grenzgänger anzumelden, solange
die Beschäftigung nicht über die Geringfügigkeitzsgrenze geht. Laut deutschem Finanzamt wurden
einfach Mehrstunden gemeldet.
ich persönlich hätte Sie nun in Österreich geringfügig angemeldet.
kennt sich jemand mit grenzüberschreitenden Dienstverhältnisen aus?
bei der ÖGK bekomme ich keine zufriedenstellende Auskunft
folgender Sachverhalt
Dienstnehmerin ist bei einem österreichischen Verein Tätig.
Der Tätigkeitsort liegt aber zu 100% in Ihrem Wohnsitzstaat Deutschland.
Die Dienstnehmerin hat sich in Deutschland angemeldet und rechnet dort selbst ab.
Jetzt:
im geringfügigen Ausmass wird Sie nun wohl 1-2 Tage pro Woche auch in Österreich tätig werden.
laut Deutschem Finanzamt ist sie trotzdem nicht in Ö als Grenzgänger anzumelden, solange
die Beschäftigung nicht über die Geringfügigkeitzsgrenze geht. Laut deutschem Finanzamt wurden
einfach Mehrstunden gemeldet.
ich persönlich hätte Sie nun in Österreich geringfügig angemeldet.
kennt sich jemand mit grenzüberschreitenden Dienstverhältnisen aus?
bei der ÖGK bekomme ich keine zufriedenstellende Auskunft