18.06.2021, 15:48
Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelungen bleiben auch nach dem 30.9.2021 unverändert
Die Kündigungsregelungen nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen in der AKÜ ändern sich auch nach dem 30.09.2021 nicht.
Die Kündigungsregelungen nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen in der AKÜ ändern sich auch nach dem 30.09.2021 nicht.