21.06.2021, 21:39
Arbeitgeberkündigungen in Tranchen zur Vermeidung des Frühwarnsystems
Nicht der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung (alleine) zählt zur Klärung der Frage, ob AMS-Frühwarnsystem-Schwellenwerte überschritten wurden, sondern in erster Linie die Kündigungsabsicht.
Nicht zum ersten Mal betont der OGH, dass es auf diesen "feinen Unterschied" ankommt:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...-tranchen/
Nicht der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung (alleine) zählt zur Klärung der Frage, ob AMS-Frühwarnsystem-Schwellenwerte überschritten wurden, sondern in erster Linie die Kündigungsabsicht.
Nicht zum ersten Mal betont der OGH, dass es auf diesen "feinen Unterschied" ankommt:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...-tranchen/