29.09.2021, 10:54
Hallo,
ich habe eine Lohnverrechnung übernommen wo es folgenden Sachverhalt gibt:
Es wird monatlich auf dem Lohnset die "Zukunftssicherung frei" mit 25,00 ausgewiesen
(der DG bezahlt jährlich pro Mitarbeiter 300,00 an ein Versicherungsunternehmen ein)
Gleichzeitg wird monatlich ein Abzug vom Nettolohn mit 25,00 als ZuSi-Bezugsumwandlung gemacht.
Meine Fragen:
*) Zwei Dienstnehmer verdienen nur laut KV - habe aber gelesen, dass dies kein Problem sein sollte (Lstr 81e) - Alle Dienstnehmer bekommen diese Zukunftsvorsorge
*)Ein Dienstnehmer unterbricht sein DV drei Monate (z.b. Juni bis August 2021) und wird dann beim selben DG wieder angemeldet wird (Wiedereinstellungszusage)
Kann ich die "Zukunftssicherung frei" bzw. die "ZuSi-Bezugsumwandlung" einfach am Lohnset nachverrechnen?
In Meinem Fall mit September 2021 mit 100,00 Euro?
Der DG bezahlt ja trotzdem pro Jahr die 300,00
Der Abzug in Form der Bezugsumwandlung schmälert die Bmgl. der LST - jedoch NICHT die BMGL der SV, DB/DZ/Kommst
Danke im Voraus
ich habe eine Lohnverrechnung übernommen wo es folgenden Sachverhalt gibt:
Es wird monatlich auf dem Lohnset die "Zukunftssicherung frei" mit 25,00 ausgewiesen
(der DG bezahlt jährlich pro Mitarbeiter 300,00 an ein Versicherungsunternehmen ein)
Gleichzeitg wird monatlich ein Abzug vom Nettolohn mit 25,00 als ZuSi-Bezugsumwandlung gemacht.
Meine Fragen:
*) Zwei Dienstnehmer verdienen nur laut KV - habe aber gelesen, dass dies kein Problem sein sollte (Lstr 81e) - Alle Dienstnehmer bekommen diese Zukunftsvorsorge
*)Ein Dienstnehmer unterbricht sein DV drei Monate (z.b. Juni bis August 2021) und wird dann beim selben DG wieder angemeldet wird (Wiedereinstellungszusage)
Kann ich die "Zukunftssicherung frei" bzw. die "ZuSi-Bezugsumwandlung" einfach am Lohnset nachverrechnen?
In Meinem Fall mit September 2021 mit 100,00 Euro?
Der DG bezahlt ja trotzdem pro Jahr die 300,00
Der Abzug in Form der Bezugsumwandlung schmälert die Bmgl. der LST - jedoch NICHT die BMGL der SV, DB/DZ/Kommst
Danke im Voraus