11.04.2022, 16:03
Langzeit-Kurzarbeitsbonus - SV-Beitragsgrundlage - welcher Wert ist maßgeblich?
Aus meiner Studiengruppe der "WIKU-Personalverrechnungs-Akademie" erreichte mich heute zum Thema "Langzeit-Kurzarbeitsbonus" folgende interessante Anfrage:
Nachdem eine der Kriterien für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus lautet, dass die SV-Beitragsgrundlage des Kalendermonats Dezember 2021 den Betrag von € 2.775,00 nicht überschreiten durfte, stellt sich die Frage, ob hier jene ungekürzte Beitragsgrundlage gemeint ist oder jene SV-Beitragsgrundlage, von der die Dienstnehmeranteile berechnet und in Abzug gebracht werden.
Beispiel:
Im Dezember 2021 betrug das Mindestbruttoentgelt (= tatsächliches Brutto während der Kurzarbeit im Dezember 2021) € 2.080,90.
Die ungekürzte SV-Beitragsgrundlage betrug im Dezember 2021 € 2.800,00.
Lösung:
Maßgeblich ist hier der Wert von € 2.800,00, weshalb der Langzeit-Kurzarbeitsbonus wegen der zu hohen SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 nicht zusteht.
Der nächste Lehrgang der WIKU-Personalverrechnungsakademie startet im Jänner 2023. Informationen erhalten Sie demnächst dazu.
Mehr von diesem Praxisinput gibt es in der WIKU-Personal aktuell. Informationen zum Premium-Abo finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
Aus meiner Studiengruppe der "WIKU-Personalverrechnungs-Akademie" erreichte mich heute zum Thema "Langzeit-Kurzarbeitsbonus" folgende interessante Anfrage:
Nachdem eine der Kriterien für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus lautet, dass die SV-Beitragsgrundlage des Kalendermonats Dezember 2021 den Betrag von € 2.775,00 nicht überschreiten durfte, stellt sich die Frage, ob hier jene ungekürzte Beitragsgrundlage gemeint ist oder jene SV-Beitragsgrundlage, von der die Dienstnehmeranteile berechnet und in Abzug gebracht werden.
Beispiel:
Im Dezember 2021 betrug das Mindestbruttoentgelt (= tatsächliches Brutto während der Kurzarbeit im Dezember 2021) € 2.080,90.
Die ungekürzte SV-Beitragsgrundlage betrug im Dezember 2021 € 2.800,00.
Lösung:
Maßgeblich ist hier der Wert von € 2.800,00, weshalb der Langzeit-Kurzarbeitsbonus wegen der zu hohen SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 nicht zusteht.
Der nächste Lehrgang der WIKU-Personalverrechnungsakademie startet im Jänner 2023. Informationen erhalten Sie demnächst dazu.
Mehr von diesem Praxisinput gibt es in der WIKU-Personal aktuell. Informationen zum Premium-Abo finden Sie hier:
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