25.04.2022, 14:45
Hallo,
laut KV der Fahrschulen ist unter Punkt C wie folgt geregelt:
Die Ist-Gehälter der Angestellten (das sind die über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern liegenden Überzahlungen) sind am 1.4.2022 um 3,8% zu erhöhen.
Bis jetzt habe ich immer KV+Überzahlung genommen den Gesamtbetrag +3,8% und dann den KV Anteil herausnotiert (heuer +90 im Vgl zum Vj) Rest war dann überzahlung. Durch den Satz in der Klammer könnte man es aber auch verstehen, dass man den KV Anteil +90€ rechnet und rein nur der Teil, welcher die ÜZ darstellt +3,8% erhöht.
Kann mir dazu bitte jemand Klarheit schaffen - vielen Dank im Voraus.
lg
Beate
laut KV der Fahrschulen ist unter Punkt C wie folgt geregelt:
Die Ist-Gehälter der Angestellten (das sind die über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern liegenden Überzahlungen) sind am 1.4.2022 um 3,8% zu erhöhen.
Bis jetzt habe ich immer KV+Überzahlung genommen den Gesamtbetrag +3,8% und dann den KV Anteil herausnotiert (heuer +90 im Vgl zum Vj) Rest war dann überzahlung. Durch den Satz in der Klammer könnte man es aber auch verstehen, dass man den KV Anteil +90€ rechnet und rein nur der Teil, welcher die ÜZ darstellt +3,8% erhöht.
Kann mir dazu bitte jemand Klarheit schaffen - vielen Dank im Voraus.
lg
Beate