29.07.2022, 17:36
Gesetzliche Regelungen zur Sanierung der gemeinschaftswidrigen Indexierung von Familienbeihilfe und steuerlichen Werten
Nun sind die gesetzlichen Änderungen zur "Sanierung" der gemeinschaftswidrigen Indexierung im Bundesgesetzblatt verlautbart worden.
Aus Lohnverrechnungssicht interessant ist:
In Bezug auf die "Niedrigpreisländer" gilt, dass bis spätestens Ende September 2022 von Arbeitgeberseite für das Jahr 2022 betreffend die steuerlichen Werte (Familienbonus PLUS sowie AVAB/AEAB) eine Aufrollung durchzuführen ist.
Was die "Hochpreisländer" betrifft, so berücksichtigt hier der Arbeitgeber ab August 2022 die "Österreich-Werte". Für die Monate Jänner bis Juli 2022 werden über die Arbeitnehmerveranlagung vermutlich neue indexierte Werte (die noch über eine Verordnung bekanntgegeben werden).
Zur Verlautbarung im Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/135/20220728
Nun sind die gesetzlichen Änderungen zur "Sanierung" der gemeinschaftswidrigen Indexierung im Bundesgesetzblatt verlautbart worden.
Aus Lohnverrechnungssicht interessant ist:
In Bezug auf die "Niedrigpreisländer" gilt, dass bis spätestens Ende September 2022 von Arbeitgeberseite für das Jahr 2022 betreffend die steuerlichen Werte (Familienbonus PLUS sowie AVAB/AEAB) eine Aufrollung durchzuführen ist.
Was die "Hochpreisländer" betrifft, so berücksichtigt hier der Arbeitgeber ab August 2022 die "Österreich-Werte". Für die Monate Jänner bis Juli 2022 werden über die Arbeitnehmerveranlagung vermutlich neue indexierte Werte (die noch über eine Verordnung bekanntgegeben werden).
Zur Verlautbarung im Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/135/20220728