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Hallo,
wie ist das mit der Umsatzsteuer bei Dienstleistungen an Unternehmen mit Sitz in Großbritannien?
Ist das in Großbritannien zu versteuern und benötigt man dazu dort eine Steuernummer?
Wie ist das, wenn der Dienstleister in Österreich Kleinunternehmer ist?
Danke!
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12.11.2022, 10:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2022, 10:40 von Christoph G..)
Hallo,
dein Begriff der Dienstleistung erfordert zu allererst eine genauere Kategorisierung. §3a UStG zählt taxativ sonstige Leistungen auf.
Prinzipiell kann man sagen dass eine sonstige Leistung, an ein Unternehmen, in ein Drittland, als im Drittland ausgeführt betrachtet wird. (B2B-Generalnorm) Diese Generalnorm wird aber zB durch Grundstücksleistungen durchbrochen (3a UStG). In jenem Fall wäre die Besteuerung dort vorzunehmen wo das Grundstück gelegen ist. Eine Personenbeförderung des Unternehmers im Zuge einer Geschäftsreise in Rumänien, wäre zB in Rumänien steuerbar.
In Österreich wäre eine sonstige Leistung, unter Annahme der B2B-Generalnorm, an ein Unternehmen im Drittland damit nicht steuerbar.
Schuldner der Steuer ist der Empfänger der Leistung im Drittland. Österreich wendet das ReverseCharge Verfahren an.
Die Kleinunternehmerregelung greift in diesen Sachverhalt nicht ein. Eine Steuernummer bräuchtest du nur wenn du Steuer abführen müsstest.
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Vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich dabei um einen österreichischen Kleinunternehmer, welcher für ein Unternehmen in GB Dienstleistungen macht (z.B. Filme schneiden).
Danke!