15.11.2022, 11:29
Liebe Forummitglieder!
Zwei Privatpersonen möchten ein privates Gebäude (Rohzustand) vermieten.
Mieter wird eine von diesen beiden Privatpersonen aber als Versicherungsagentur GmbH. & Co.KG
D.h. die Versicherungsagentur hat keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wie sieht dies jetzt bei der Gründung einer GesbR aus? Können die beiden Privatpersonen
für die Fertigstellung und Adaptierung des Gebäudes eine Vorsteuer geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung
Zwei Privatpersonen möchten ein privates Gebäude (Rohzustand) vermieten.
Mieter wird eine von diesen beiden Privatpersonen aber als Versicherungsagentur GmbH. & Co.KG
D.h. die Versicherungsagentur hat keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wie sieht dies jetzt bei der Gründung einer GesbR aus? Können die beiden Privatpersonen
für die Fertigstellung und Adaptierung des Gebäudes eine Vorsteuer geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung