14.01.2023, 14:24
Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen ustrechtlichen Kleinunternehmer als Klient, der auch eine UID-Nummer besitzt.
Es steht ihm ja kein Vorsteuer-Abzug zu, daher muss er die Erwerbsteuer aus Wareneinkäufen igE und
die USt reverse charge ja an das FA bezahlen.
Der Gesamtbetrag in diesem Jahr beträgt etwas über € 1.000,-
Die Belege bringt er jährlich im Nachhinein.
Wenn der Klient diese Beträge nicht unterjährig (vierteljährlich) meldet und bezahlt, muss das doch zum
Jahresende gemacht werden.
Doch wie meldet man diese Beträge richtig?
(Umsatzsteuer-Jahreserklärung?)
Danke für Ihren Rat
mfg
M. Haslinger
ich habe einen ustrechtlichen Kleinunternehmer als Klient, der auch eine UID-Nummer besitzt.
Es steht ihm ja kein Vorsteuer-Abzug zu, daher muss er die Erwerbsteuer aus Wareneinkäufen igE und
die USt reverse charge ja an das FA bezahlen.
Der Gesamtbetrag in diesem Jahr beträgt etwas über € 1.000,-
Die Belege bringt er jährlich im Nachhinein.
Wenn der Klient diese Beträge nicht unterjährig (vierteljährlich) meldet und bezahlt, muss das doch zum
Jahresende gemacht werden.
Doch wie meldet man diese Beträge richtig?
(Umsatzsteuer-Jahreserklärung?)
Danke für Ihren Rat
mfg
M. Haslinger