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Meldung der Erwerbsteuer an das FA bei Kleinunternehmer
#1
Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen ustrechtlichen Kleinunternehmer als Klient, der auch eine UID-Nummer besitzt.
Es steht ihm ja kein Vorsteuer-Abzug zu, daher muss er die Erwerbsteuer aus Wareneinkäufen igE und
die USt reverse charge ja an das FA bezahlen.
Der Gesamtbetrag in diesem Jahr beträgt etwas über € 1.000,-

Die Belege bringt er jährlich im Nachhinein.
Wenn der Klient diese Beträge nicht unterjährig (vierteljährlich) meldet und bezahlt, muss das doch zum
Jahresende gemacht werden.

Doch wie meldet man diese Beträge richtig?
(Umsatzsteuer-Jahreserklärung?)

Danke für Ihren Rat

mfg
M. Haslinger
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#2
USt-Jahreserklärung
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#3
Sehr geehrter Herr Auer,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ist diese UST-Jahreserklärung vollständig auszufüllen?
Ich meine mit allen Umsätzen - auch mit den nach § 6/1/27?

Dahingehend habe ich nämlich meinen Klient instruiert und das soll nunmehr ein "Fehler" gewesen sein.
mfg M. Haslinger
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#4
Sehr geehrter Herr Haslinger,

ja alle und dann eben als steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 in der entsprechenden Kz abziehen.

LG
RA
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