21.01.2023, 21:48
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe wurde beim KV Güterbeförderung Angestellte das Jahr 2022 gleichzeitig mit dem Jahr 2023 ausverhandelt.
Ist nur beim Jahressprung von 2022 auf 2023 eine Erhöhung vorzunehmen?
Wenn eine geringfügig Angestellte Person im Jahr 2022 zB € 400,- verdient hat, bleibt sie dann auch im Jahr 2023 bei € 400,- sofern sie damit natürlich nicht unter den KV-Betrag rutscht?
Vielen Dank!
wenn ich das richtig verstehe wurde beim KV Güterbeförderung Angestellte das Jahr 2022 gleichzeitig mit dem Jahr 2023 ausverhandelt.
Ist nur beim Jahressprung von 2022 auf 2023 eine Erhöhung vorzunehmen?
Wenn eine geringfügig Angestellte Person im Jahr 2022 zB € 400,- verdient hat, bleibt sie dann auch im Jahr 2023 bei € 400,- sofern sie damit natürlich nicht unter den KV-Betrag rutscht?
Vielen Dank!