23.01.2023, 18:38
Liebes Forum,
die AN hat ihre Ansprüche beim IEF geltend gemacht.
Nun hat sie ein Schreiben der IEF-Service GmbH erhalten, wonach sie für die Zeiten in denen sie im Krankenstand war und halbes Entgelt erhalten hat auch nur den Anspruch auf die halbe Sonderzahlung hat. Für jene Tage, an denen sie von der Gesundheitskasse das volle Entgelt erhalten hat, hat sie gar keinen Anspruch auf Sonderzahlung.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Konkret werden folgende Zahlen genannt:
160 Tage voller Anspruch (Tagsatz des Brutto-UZ x 160)
28 Tage halber Anspruch (Tagsatz des Brutto-UZ : 2 x 28)
Für die restlichen Tage des Jahres besteht kein Anspruch auf UZ.
Ist das so korrekt?
Hat jemand die entsprechende Gesetzesstelle für mich?
Es gilt der KV Handel.
Hier ist unter "Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe" folgender Text zu finden:
"Der Anspruch auf Weihnachtsremuneration wird durch Zeiten, in denen kein oder ein gekürzter Anspruch auf Entgelt im Krankheits- oder Unglücksfall besteht, nicht gekürzt. ..."
Was passiert mit den Tagen, die vom IEF nicht abgegolten werden? Besteht für die übrigen Tage der Sonderzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber?
Herzlichen Dank!
Manuela
die AN hat ihre Ansprüche beim IEF geltend gemacht.
Nun hat sie ein Schreiben der IEF-Service GmbH erhalten, wonach sie für die Zeiten in denen sie im Krankenstand war und halbes Entgelt erhalten hat auch nur den Anspruch auf die halbe Sonderzahlung hat. Für jene Tage, an denen sie von der Gesundheitskasse das volle Entgelt erhalten hat, hat sie gar keinen Anspruch auf Sonderzahlung.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Konkret werden folgende Zahlen genannt:
160 Tage voller Anspruch (Tagsatz des Brutto-UZ x 160)
28 Tage halber Anspruch (Tagsatz des Brutto-UZ : 2 x 28)
Für die restlichen Tage des Jahres besteht kein Anspruch auf UZ.
Ist das so korrekt?
Hat jemand die entsprechende Gesetzesstelle für mich?
Es gilt der KV Handel.
Hier ist unter "Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe" folgender Text zu finden:
"Der Anspruch auf Weihnachtsremuneration wird durch Zeiten, in denen kein oder ein gekürzter Anspruch auf Entgelt im Krankheits- oder Unglücksfall besteht, nicht gekürzt. ..."
Was passiert mit den Tagen, die vom IEF nicht abgegolten werden? Besteht für die übrigen Tage der Sonderzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber?
Herzlichen Dank!
Manuela