26.01.2023, 16:02
Hallo PV-Profis,
ich habe einen ziemlichen Knoten im Kopf.
Erhöhung für die KV Handel Angestellten: Erhöhungsbeiträge Gehaltstafeln 2022 zu Gehaltstafeln 2023 für Angestellte im Handel (wko.at)
1. Es ist wie folgt angeführt"2. Die sich aus der Berechnung ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Euro aufgerundet."
Wenn ich eine TZ-Kraft berechne (geringfügig) und das Gehalt dementsprechend aliqutoiere, muss ich dann das sich ergebene Gehalt auch auf ganze Euro runden? Nein oder?
2. Außerdem hatte die DN im letzten Jahr eine Überzahlung von EUR 1,24 auf den KV-Mindestgehalt (der DG wollte eine "schöne Zahl" im Dienstvertrag) - heuer berechne ich einfach das neue KV-Mindestgehalt und addiere die EUR 1,24 da im Punkt 4 angegeben ist "Die am 31.12.2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten."
Vielen lieben herzlichen Dank für die Unterstützung!
ich habe einen ziemlichen Knoten im Kopf.
Erhöhung für die KV Handel Angestellten: Erhöhungsbeiträge Gehaltstafeln 2022 zu Gehaltstafeln 2023 für Angestellte im Handel (wko.at)
1. Es ist wie folgt angeführt"2. Die sich aus der Berechnung ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf ganze Euro aufgerundet."
Wenn ich eine TZ-Kraft berechne (geringfügig) und das Gehalt dementsprechend aliqutoiere, muss ich dann das sich ergebene Gehalt auch auf ganze Euro runden? Nein oder?
2. Außerdem hatte die DN im letzten Jahr eine Überzahlung von EUR 1,24 auf den KV-Mindestgehalt (der DG wollte eine "schöne Zahl" im Dienstvertrag) - heuer berechne ich einfach das neue KV-Mindestgehalt und addiere die EUR 1,24 da im Punkt 4 angegeben ist "Die am 31.12.2022 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten."
Vielen lieben herzlichen Dank für die Unterstützung!