20.02.2023, 08:56
Liebes Forum,
ein Gesellschafter Geschäftsführer (100% Beteiligung) kann mit Erreichen seines 62. Lebensjahres in vorzeitige Alterspension gehen.
Ist es möglich, weiterhin Geschäftsführer zu bleiben wenn sein Geschäftsführerhonorar unter der Geringfügigkeitsgrenze (Kleinunternehmer) ist, obwohl er trotzdem fast voll weiterarbeitet (die Gewinnausschüttungen werden dann in den nächsten Jahren ausgeschüttet).
Vielen Dank!
ein Gesellschafter Geschäftsführer (100% Beteiligung) kann mit Erreichen seines 62. Lebensjahres in vorzeitige Alterspension gehen.
Ist es möglich, weiterhin Geschäftsführer zu bleiben wenn sein Geschäftsführerhonorar unter der Geringfügigkeitsgrenze (Kleinunternehmer) ist, obwohl er trotzdem fast voll weiterarbeitet (die Gewinnausschüttungen werden dann in den nächsten Jahren ausgeschüttet).
Vielen Dank!