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Anti-Teuerungsbonus
#1
Der Klimabonus gilt in der Regel auch nicht als Einkommen für die Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer. Davon gibt es eine Ausnahme: der einmalige Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) ist bei Jahreseinkommen von über 90.000 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen und damit zu versteuern.

Sodala, wie läuft die Versteuerung bei einem Jahreseinkommen von über € 90.000,00 jetzt praktisch ab?
  • Werden die € 250,00 automatisch seitens des FA im Zuge der Veranlagung hinzugeschlagen?
  • Oder sind die € 250,00 bei dein Einnahmen (zB KZ 9040 bei den betrieblichen Einkünften) einzurechnen - und erhöhen damit auch die pauschalierten Ausgaben und Gewinnfreibetrag?
  • Bei einer Arbeitnehmerveranlagung stellt sich die gleiche Frage: wo eintragen?

Weiß da jemand mehr?

Danke!
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#2
Wir haben gestern beim Jahresseminar gehört, dass da nichts zu tun ist, es wird automatisch hinzugerechnet.
Da die Datenübermittlung vom FA ins System noch nicht automatisch funktioniert, müsste man den Wert für die Berechnung (im BMD) erfassen.
Es hat keine Auswirkung auf das Einkommen, daher keine Auswirkung auf die Betriebsein/ausnahmen.

LG Verena
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#3
Danke für die Info!
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