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Hi!
Klientin macht eine Veranstaltung in ihrem Laden und möchte dafür freiwillige Spenden statt Eintritt einnehmen.
Wie schaut das Umsatzsteuertechnisch aus?
Merci und LG!
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Kommt es bei dieser Veranstaltung zu einem Leistungsaustausch?
Sprich "leistet die Klienten etwas dafür"?
Dann wären wir - meiner Meinung nach - bei einer Umsatzsteuerpflicht - egal wie man das Entgelt bezeichnet.
Trinkgelder, die ein Unternehmer bekommt, sind ja eigentlich auch UST-pflchtig.
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Bei der Veranstaltung gibt es Getränke und Verpflegung - eben gegen eine freiwillige Spende.
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Dann würde ich eine Ust-Pflicht sehen.
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Es wird ja etwas verlangt, es gibt nur keine definierten Preise. Ich sehe hier keine "Spende", sondern einen Leistungsaustausch.
Das Gewerberecht wäre nur eine zusätzliche Hürde, die mE hier nicht zutrifft, weil ich annehme, dass diese Nebentätigkeit im Umfang der bestehenden Gewerbeberechtigung gedeckt ist.
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Ja ich sehe hier auch jedenfalls einen Leistungsaustausch.
Und mit welchem USt Steuersatz würdet ihr das ansetzen?
Die Dame hat vor dies auch öfter zu machen. Es ist so, dass es sich um eine kleine Buchhandlung handelt, in der sie auch Lesungen für Kinder anbietet.
Auch hier möchte die Dame Bezahlung aufgrund Freiwilligkeit für die Veranstaltung machen. Künftig jedoch ohne Verpflegung.
LG