Umfrage: Welche Herangehensweise is t richtig ?
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1 - Verbuchung als igE
37.50%
3 37.50%
2 - Verbuchung als Inlandsrechnung
62.50%
5 62.50%
Gesamt 8 Stimme(n) 100%
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Amazon Rechnung ohne UID-Angabe des Leistungsempfängers, Vorsteuer
#1
Liebe Community,

Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Der Klient ist Unternehmer und hätte eine gültige UID-Nr, die auf der Amazonrechnung nicht angeführt ist. Verkäufer ist laut Adresse Amazon LUXENBURG, mit Angabe einer ÖSTERREICHISCHEN UID-Nr. Die Rechnung wurde mit 20% österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt.

  1. Die gängige Praxis verbucht diesen Sachverhalt als innergemeinschaftlichen Erwerb und stellt die Vorsteuer in den Aufwand. Die Grundlage dieser Praxis ist dass man davon ausgeht dass Amazon auf Grund der fehlenden UID-Nr des Empfängers auf einen Privaten Abnehmer schließt und damit die neue Versandhandelsregelung zu tragen kommt. Demnach verbucht man fälschlicherweise eine Private Anschaffung als Betriebsausgabe unter der Vorwegnahme die Rechnung sei von Amazon eigentlich als innergemeinschaftliche Lieferung zu handhaben gewesen. Aus meiner Sicht ist dies komplett falsch!
  2. Eine andere Verbuchungsmöglichkeit ist es diese Rechnung als Inlandsrechnung aufzufassen und 20% Vorsteuer zu holen. Grundlage ist die Ausgangslage dass Amazon Betriebsintern die Waren von Luxenburg nach Österreich per ig Verbringen handhabt und dann vom österreichischen Distributionslager aus als Inlandsrechnung handhabt. Auf Grund eines EUGH-Urteils welches besagt dass die UID-Nr nur ein formales Rechnungskriterium sei, dürfe von der österreichischen Finanz der Vorsteuerabzug nicht versagt werden. Demnach wäre die Inlandsrechnung korrekt ausgestellt und der Vorsteuerabzug und die Handhabung als Betriebliche Anschaffung gerechtfertigt.

Siehe dazu das Erkenntnis des BFG (Link)

Wie fasst ihr so eine Rechnung mit den oben beschriebenen Angaben auf ?

Bitte um Eure Meinungen. Danke.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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#2
Hallo Christoph G.
also ich habe es bisher immer so gemacht wie in Punkt 1 beschrieben. Das Problem bei Punkt 2 ist halt, dass ich das nicht nachweisen kann. Es sei denn man könnte irgendwie nachvollziehen, von wo das Paket versendet wurde, z.B. Paketnachverfolgung bei den Paketdiensten.
Ich empfehle den Kunden mit UID einen Business-Account bei Amazon anzulegen.
lg Silvia
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#3
(29.01.2023, 21:01)Silvia K. schrieb: Hallo Christoph G.
also ich habe es bisher immer so gemacht wie in Punkt 1 beschrieben. Das Problem bei Punkt 2 ist halt, dass ich das nicht nachweisen kann. Es sei denn man könnte irgendwie nachvollziehen, von wo das Paket versendet wurde, z.B. Paketnachverfolgung bei den Paketdiensten.
Ich empfehle den Kunden mit UID einen Business-Account bei Amazon anzulegen.
lg Silvia

Als eine Mitarbeiterin eines betroffenen Unternehmens kann ich sagen, dass selbst mit Hinterlegung der UID am Business-Konto es immer wieder Händler gibt, die über Amazon verkaufen und die Rechnung mit 20 % ausstellen. Wenn wir Glück haben, wird die Rechnung nach mehreren Mails und Aufforderungen richtig gestellt (problematisch dürfte hier sein, dass Amazon bei und einzieht oder die Kreditkarte belastet, d.h. den Lieferanten kann man nicht mit "Erst nach richtiger Rechnung wird bezahlt" dazu bewegen, die Rechnung richtig auszustellen. Und die Haltung ist bei vielen Lieferanten ohnehin "wir zahlen die UST eh in Österreich, dann zieht sich euch einfach ab").

Edit: wir buchen diese Belege, die nicht geändert werden können (in der Regel mittlerweile extrem selten, da wir bereits im Bestellprozess darauf achten, dass "Verkauf und Rechnung über Amazon" möglich ist und wir damit eine richtige Rechnung bekommen) mit 20 % ein.
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#4
Wenn die Umsatzsteuerbeträge nur gering sind, wird ein Vorsteuerabzug vermutlich zu keinen großen Konsequenzen führen. Außerdem wissen wir noch nicht, wie die Finanzverwaltung auf eine falsch ausgestellte Rechnung mit Vorsteuerabzug reagiert, da dem Österreichischen Staat aufgrund der Weiterleitung der Umsatzsteuern durch das EU-OSS keine Steuern entgehen.
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#5
(01.02.2023, 11:39)Tiarel schrieb: Als eine Mitarbeiterin eines betroffenen Unternehmens kann ich sagen, dass selbst mit Hinterlegung der UID am Business-Konto es immer wieder Händler gibt, die über Amazon verkaufen und die Rechnung mit 20 % ausstellen. 

Wenn Amazon selbst liefert und die Rechnung (Business) selbst ausstellt, ist diese eigentlich immer eine richtige IG-Rechnung ohne USt-Ausweis. 
Wird aber von einem anderen Händler geliefert und von ihm die Rechnung ausgestellt, ist oft das Problem, dass diesem Händler die UID des Bestellers nicht übermittelt wird, somit der Händler also nicht weiß, dass es sich um einen gewerblichen Kunden handelt. 
Bei Reklamation wollen die oft den Betrag ohne USt nocheinmal überwiesen bekommen, damit sie dann eine neue Rechnung ausstellen und den falsch hohen Betrag zurücküberweisen können - das kann mitunter mühsam sein.
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#6
Hallo,
trotz Businessaccount wurde die Rechnung mit 20 % USt mit dem Hinweis "Änderung nicht möglich, wir liefern nur an Private" nicht korrigiert rt. Lt Paketzettel wurde Ware direkt aus DE versandt.
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#7
Wenn eine österr. UID angegeben ist und 20 % USt in Rechnung gestellt wurde, dann ziehe ich die Vorsteuer ab.
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