10.05.2023, 08:57
Liebes Forum!
Mein Mandant (Steinmetz) liefert und montiert Küchenarbeitsplatten beim Kunden eines Küchenstudios. Das Küchenstudio bestellt im Auftrag des Kunden beim jeweiligen Hersteller z.B. Dan oder Haka. Das Küchenstudio besorgt natürlich auch die Montage. Ist die Lieferung der Einbauküche durch das Küchenstudio (meiner Meinung nach Handel) als Bauleistung zu sehen? Müsste mein Mandant seine Leistung (Einbau der Arbeitsplatte) mit Übergang der Steuerschuld fakturieren?
Danke für eure Infos!
Mein Mandant (Steinmetz) liefert und montiert Küchenarbeitsplatten beim Kunden eines Küchenstudios. Das Küchenstudio bestellt im Auftrag des Kunden beim jeweiligen Hersteller z.B. Dan oder Haka. Das Küchenstudio besorgt natürlich auch die Montage. Ist die Lieferung der Einbauküche durch das Küchenstudio (meiner Meinung nach Handel) als Bauleistung zu sehen? Müsste mein Mandant seine Leistung (Einbau der Arbeitsplatte) mit Übergang der Steuerschuld fakturieren?
Danke für eure Infos!