27.11.2023, 18:09
Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, soll es ab 1.1.2024 eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst geben.
Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist.
Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze voraussichtlich bei 207,37 € (das sind in Summe 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze) liegen.
Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist.
Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze voraussichtlich bei 207,37 € (das sind in Summe 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze) liegen.