13.12.2023, 15:14
Ich habe hier einen Schulwart/Hausbetreuer einer Privatschule einzustufen.
Im Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen gibt es Beschäftigungsgruppen für "technisches Personal mit einschlägiger Ausbildung" oder "Qualifiziertes technisches Personal". Die Person hat einen Lehrabschluss in einem handwerklichen Beruf. Zählt das als "einschlägige Ausbildung" oder ist er damit schon "Qualifiziertes technisches Personal"? Ich finde da keine Literatur zu dieser Abgrenzung.
Auch die Anrechnung der Berufsjahre ist ein Problem. Laut Verordnung gelten als Berufsjahre die Zeiten der praktischen Angestelltentätigkeit. Was mache ich mit Zeiten in denen der Schulwart als Arbeiter oder Selbständiger tätig war? Halte ich mich an die Buchstaben der Verordnung und rechne die nicht an weil es keine Angestelltentätigkeit war?
Oder greift hier womöglich sowieso ein anderer Mindestlohntarif (Hausbetreuer?).
Ich bin da etwas ratlos und für Tipps dankbar.
Im Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen gibt es Beschäftigungsgruppen für "technisches Personal mit einschlägiger Ausbildung" oder "Qualifiziertes technisches Personal". Die Person hat einen Lehrabschluss in einem handwerklichen Beruf. Zählt das als "einschlägige Ausbildung" oder ist er damit schon "Qualifiziertes technisches Personal"? Ich finde da keine Literatur zu dieser Abgrenzung.
Auch die Anrechnung der Berufsjahre ist ein Problem. Laut Verordnung gelten als Berufsjahre die Zeiten der praktischen Angestelltentätigkeit. Was mache ich mit Zeiten in denen der Schulwart als Arbeiter oder Selbständiger tätig war? Halte ich mich an die Buchstaben der Verordnung und rechne die nicht an weil es keine Angestelltentätigkeit war?
Oder greift hier womöglich sowieso ein anderer Mindestlohntarif (Hausbetreuer?).
Ich bin da etwas ratlos und für Tipps dankbar.