16.01.2024, 20:45
Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für drittstaatsangehörige Sozialbetreuer:innen
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung wurde mit Wirkung ab 17.01.2024 geändert. Die Änderung betrifft Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf absolviert haben und zur Berufsausübung berechtigt sind (§ 1 Z 6 lit. b der Verordnung):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/13/20240116
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung wurde mit Wirkung ab 17.01.2024 geändert. Die Änderung betrifft Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf absolviert haben und zur Berufsausübung berechtigt sind (§ 1 Z 6 lit. b der Verordnung):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/13/20240116