11.02.2020, 20:32
Praxisfrage des Tages: Erstmalige Ausstellung einer e-card ab 1.1.2020 und die Rolle des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin
In Verbindung mit der erstmaligen e-card-Ausstellung ab 1.1.2020 wurde ich zuletzt mit zwei Aussagen konfrontiert:
1. Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Informationsblatt des Dachverbandes betreffend Erfordernis der Bildbeibringung auszuhändigen.
2. Bringt der bzw. die Arbeitnehmer/in nicht binnen drei Monaten das Foto zur Registrierstelle, dann besteht kein Versicherungsschutz.
Lesen Sie hier, was ich dazu in Erfahrung bringen konnte:
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018494746
In Verbindung mit der erstmaligen e-card-Ausstellung ab 1.1.2020 wurde ich zuletzt mit zwei Aussagen konfrontiert:
1. Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Informationsblatt des Dachverbandes betreffend Erfordernis der Bildbeibringung auszuhändigen.
2. Bringt der bzw. die Arbeitnehmer/in nicht binnen drei Monaten das Foto zur Registrierstelle, dann besteht kein Versicherungsschutz.
Lesen Sie hier, was ich dazu in Erfahrung bringen konnte:
https://www.xing.com/communities/posts/p...1018494746