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GmbH GesGF GSVG
#1
Ein zu 100% beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer bezieht keine Einkünfte und auch keine Gewinnausschüttungen aus seiner GmbH. Er ist bereits Pensionist (allerdings Frühpensionist).
Die SVS ist nun der Meinung, dass hier trotzdem eine Pflichtversicherung gem. §2 Abs.1 Z3 GSVG eintritt. Da es keine BMGL gibt werden die Mindestbeiträge vorgeschrieben.
Hat jemand Erfahrung damit ob das so korrekt ist?
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Nachrichten in diesem Thema
GmbH GesGF GSVG - von Silvia - 20.02.2020, 10:24
RE: GmbH GesGF GSVG - von Steuerexperte - 20.02.2020, 22:48
RE: GmbH GesGF GSVG - von bluebay - 26.02.2020, 21:21

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