24.03.2020, 17:32
Das Arbeitsverhältnis muss vor der Kurzarbeit mindestens ein Monat beim selben Arbeitgeber gedauert haben.
Ich habe zwei Landschaftsgärtner die nach der Winterpause (1.12.19 bis 29.02.2020) am 01.03.2020 wieder eingetreten sind. Die sind seit Jahren im Betrieb und im Winter zuhause - gilt dass dann für die beiden auch?
Danke im Voraus für die Antwort!
Ich habe zwei Landschaftsgärtner die nach der Winterpause (1.12.19 bis 29.02.2020) am 01.03.2020 wieder eingetreten sind. Die sind seit Jahren im Betrieb und im Winter zuhause - gilt dass dann für die beiden auch?
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