24.03.2020, 19:11
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
wir haben einige Mitarbeiterinnen die derzeit in Karenz sind und während der Kurzarbeit wieder zurückkommen.
Es könnte allerdings passieren, dass die wenn die Kurzarbeit vorzeitig beendet wird, das Karenzende doch erst nach der Kurzarbeit ist.
Wäre das dann eine Unterschreitung der notwendigen Mindestarbeitszeit von 10% da die Mitarbeitern die gesamte Dauer der Kurzarbeit in Karenz ist.
Dies kann ja dann zu einem Rückforderungstatbestand für die gesamte Kurzarbeitsförderung führen lt. Richtlinie Punkt 6.4.4.
Vielen Dank im Voraus,
Beste Grüße
Robert
wir haben einige Mitarbeiterinnen die derzeit in Karenz sind und während der Kurzarbeit wieder zurückkommen.
Es könnte allerdings passieren, dass die wenn die Kurzarbeit vorzeitig beendet wird, das Karenzende doch erst nach der Kurzarbeit ist.
Wäre das dann eine Unterschreitung der notwendigen Mindestarbeitszeit von 10% da die Mitarbeitern die gesamte Dauer der Kurzarbeit in Karenz ist.
Dies kann ja dann zu einem Rückforderungstatbestand für die gesamte Kurzarbeitsförderung führen lt. Richtlinie Punkt 6.4.4.
Vielen Dank im Voraus,
Beste Grüße
Robert