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Teilweise Beendigung KUA möglich?
#4
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

das heisst, wenn ich in einem Unternehmen unterschiedlich geplante Reduktionen habe, z.Bsp. 50 bis 80 %, dann sollte man lieber 80 % Ausfall anmelden? Und es wird dann nicht geschaut, ob der einzelne Dienstnehmer die 80 % Ausfall gehabt hat, sondern ob im Durchschnitt die 80 % nicht unterschritten wurden. Das bedeutet also auch, dass einzelne Dienstnehmer auch 90 % bis 100 % Ausfall im Kurzarbeitszeitraum haben dürfen, solange der Durchschnitt für das Unternehmen dann mit dem gemeldeten Ausfall übereinstimmt?

Der Maßstab ist die Gesamtreduktion im Unternehmen und nicht die Reduktion der einzelnen Mitarbeiter? Verstehe ich das jetzt richtig?


LG Alma
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Teilweise Beendigung KUA möglich? - von ERJ - 26.03.2020, 08:35
RE: Teilweise Beendigung KUA möglich? - von Alma - 02.04.2020, 14:34

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