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Ihr Kurzarbeits-Update: neue Sozialpartner(betriebs)vereinbarungen mit Stand 27.03.20
#4
Die SozPV regelt nun, dass Bruttoentgelt für die Ermittlung der Nettoersatzrate (und des Nettoentgelts) das SV-pflichtige Entgelt ist. Dazu gehören auch Sachbezüge. Im Weiteren wird aber das aus der reduzierten Nettoentgeltgarantie hochzurechnende Brutto ohne Sachbezug ermittelt.
Ist das nun so zu verstehen, dass man den SB für die Beurteilung 80%, 85%, 90% einbezieht, aber dann - ab dem Zeitpunkt der Ermittlung des Bruttos für die Nettogarantie und die Kurzarbeitsbeihilfe nicht berücksichtigt. Wird das KFZ weiter genutzt ist das nachvollziehbar, aber dann müsste der SB doch auch bereits bei Ermittlung des Betrages des reduzierten Nettos unberücksichtigt bleiben.
Bruttoentgelt inkl. Sachbezug, abzüglich widerrufbarer Überstundenpauschalen, inkl. nicht widerrufbarer Üst Pausch. und ALL-IN (und Ermittlung Nettoersatzrate 80%, 85%, 90%)
daraus unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse (AFreibeträge, Familienbonus, kein Abzug - weil geldwerter Vorteil sich im Netto auswirkt) errechneter Nettobetrag
Reduzierung dieses Netto anhand Nettoersatzrate
Hochrechnung auf Brutto anhand Tabelle AMS Pauschalsatz für Kurzarbeitsbeihilfe ohne Berücksichtigung Freibeträge, Familienbonus, Sachbezug
= Bruttobetrag für Nettogarantie
Konsequent wäre wohl, wenn geldwerter Vorteil relevant wäre für Nettoersatzrate 80, 85, 90, aber in weiterer Folge Ermittlung bereits erstes Nettoentgelt ohne Berücksichtigung des SB im Bruttobezug.
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RE: Ihr Kurzarbeits-Update: neue Sozialpartner(betriebs)vereinbarungen mit Stand 27.03.20 - von tigger - 28.03.2020, 11:12

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