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KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter
#2
Hallo,

mE gelten die 75% für Überstunden vor 19 Uhr und fallen somit aus der Regelung des §68(1) raus, da im § 68(1) iVm § 68(6) die Nachtarbeit, als Blockzeit von 3 Std. zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erfüllt sein muss.

LG Claudia
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RE: KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter - von Claudia84 - 06.04.2020, 09:19

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