16.06.2020, 15:10
Ihr irrtümlicher Hinweis auf das Vorliegen eines Altgrundstückes hat mich irritiert. Wenn es ein Neugrundstück ist, sind die AK zu berücksichtigen. Ich würde allerdings versuchen, nicht auf die GrundanteilV abzustellen. Wir können das gern bilateral besprechen.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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