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Abrechnung Kurzarbeit
#1
Hallo,

wie funktioniert die die Anwendung der monatskonforme Abrechnung in der Phase 1 wenn teilweise 0% Arbeitsleistung und dann gleich 100% Arbeitsleistung war?

z.b. Friseurbetrieb
Kurzarbeit 24.03 bis 23.06.2020
Betriebsschließung wegen Covid bis Ende April

24.03-31.03         0% Arbeitsleistung
04/2020               0% Arbeitsleistung (KV/IST Lohnerhöhung)
05/2020            100% Arbeitsleistung 
01.06 - 23.06    100% Arbeitsleistung
(Durchschnittliche Arbeitsleistung während Kurzarbeit ca 54%)

Darstellung monatskonforme Abrechnung
03/2020    alles KUA Unterstützung  (Mindestbruttoentgelt laut Tabelle) - ohne Erhöhung - SV BMGL vor KUA
04/2020    alles KUA Unterstützung  (Mindestbruttoentgelt laut Tabelle) - ohne Erhöhung - SV BMGL vor KUA
05/2020    Voller Bruttolohn inkl. Erhöhung ohne KUA Unterstützung - höhere SV BMGL wegen Lohnerhöhung
06/2020    Voller Bruttolohn inkl. Erhöhung ohne KUA Unterstützung - höhere SV BMGL wegen Lohnerhöhung + Urlaubszuschuss inkl. Erhöhung

Ist das so möglich Confused  Huh
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#2
Diesen Spezialfall haben wir im LV-Leitfaden für die Kurzarbeit aufgearbeitet und mit Beispielen dargestellt.

Sie können durchrechnen (die SPV erlaubt das), Sie müssen aber nicht.

Den Leitfaden finden SIe hier:

https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:e6ba9d97...tfaden.pdf
[url=https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:e6ba9d97-1582-45e8-8e41-25b0ec930b9b/Kurzarbeit%20Leitfaden.pdf][/url]
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