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Die Beseitigung der AMS-Nachforderungen für die Phase 1 - Konsequenzen für das Lohnve
#2
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
 
das AMS fordert ein vollentlohntes Kalendermonat nach.
 
Ich habe für einen Dienstgeber 2 Mitarbeiter in Kurzarbeit abgerechnet.
Phase I: 01.03.20 - 31.05.20
Phase II: 01.06.20 - 30.09.20 ("Für die Phasen II und III verlangt die geltende AMS-Richtlinie ausdrücklich ein vollentlohntes Kalendermonat")
 
Dienstnehmer 1 hat das Dienstverhältnis am 01.03.20 begonnen,
Dienstnehmer 2 am 07.02.20
 
Die Schritte, die laut AMS durchzuführen sind:
- Auswahl eines Monats, welches im Nachhinein bei der ÖGK saniert wird (dh. nachträglich vollentlohnt bzw. wo eine Aufzahlung auf 100% der Normalarbeitszeit erfolgt)
- Zum Nachweis, muss das Jahreslohnkonto der betroffenen MA mit dem Nachweis eines sanierten Monats per eAMS übermittelt werden. Im Anschluss können die betroffenen Mitarbeiter_innen im Folgemonat (dh. Monat nach Sanierung) abgerechnet werden. Sollten Sie schon Abrechnungsdateien ohne Mitarbeiter_innen mit keinem vollentlohnten Monat geschickt haben, bitten wir Sie diese nochmals korrigiert und vollständig an uns via eAMS zu übermitteln.

Die KUA-Abrechnungen habe ich bereits für beide Zeiträume durchgeführt.
 
Dazu nun 2 Fragen:
 
1.      Ich suche mir irgendeinen Monat aus (z.B. März), rolle es auf und rechne es mit 100% ab?
2.      Ich muss dann die KUA-Abrechnung für den Monat März noch einmal neu schicken?


Vielen Dank & LG, 
Ingrid Neissl
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RE: Die Beseitigung der AMS-Nachforderungen für die Phase 1 - Konsequenzen für das Lohnve - von Ingrid Ne - 21.12.2020, 11:01

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