Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerfreie Erschwerniszulage für das Tragen einer "Covid-Maske"? BMF sagt nun "ja"
#1
Steuerfreie Erschwerniszulage für das Tragen einer "Covid-Maske"? BMF sagt nun "ja"

Gilt eine Erschwerniszulage wegen Tragen einer Covid-Maske als Corona-Zulage nach § 124b Z 350 oder als SEG-Zulage nach § 68 EStG 1988?

Die Gewährung einer solchen Zulage fällt nach Ansicht des BMF bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen unter die Steuerbefreiung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988. Das hat auch den Vorteil, dass für diese Zulage keine SV sowie auch kein DB, kein DZ und auch keine KommSt anfällt.

Nach § 68 EStG 1988 besteht keine Steuerfreiheit, weil das Tragen eines MNS derzeit zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen zählt.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste