17.11.2020, 18:10
Ist von außen schwer zu beurteilen, ohne den genauen Inhalt des Schreibens zu kennen.
Aber die wahrscheinlichste Variante ist jene, dass ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, von dem Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigt haben, zahlungsunfähig wurde und Ihr Unternehmen deshalb dann für die offenen SV und BV-Beiträge aus der Zeit, in welcher die Beschäftigung stattfand, in die Ausfallshaftung genommen wird.
Offene Steuern sind davon nicht betroffen.
Aber die wahrscheinlichste Variante ist jene, dass ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, von dem Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigt haben, zahlungsunfähig wurde und Ihr Unternehmen deshalb dann für die offenen SV und BV-Beiträge aus der Zeit, in welcher die Beschäftigung stattfand, in die Ausfallshaftung genommen wird.
Offene Steuern sind davon nicht betroffen.