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Ratenansuchen
#1
es gibt ein Modell bei der Finanz, wo man ein Ratenansuchen machen kann betreffend Rückstände, die aus dem Zeitraum 15.3.2020 bis 31.3.2021 entstanden sind 

meine Frage: 
E-Steuernachzahlung aus 2019 (Bescheid 2019 wurde jetzt im Jänner 2021 veranlagt): zählt dieser Betrag als Fälligkeit im oben genannten Zeitraum (da es ja eine Nachforderung aus 2019 ist?)

danke
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