Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Seminar grenzüberschreitend
#2
Gemäß meiner Erinnerung und aus dem Lehrbuch der Bilanzbuchhalterprüfung beim WIFI 2019: Bei dieser Eintrittsberechtigung gilt das Tätigkeitsortprinzip daher ist die Leistung in Ö steuerbar, da dort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet, daher 20% österr. UST.
Bei Eintrittsberechtigungen im Zh mit B2B Vorgängen kommt es NICHT zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger - die RC Regelung wäre in der Praxis für den Veranstalter sehr kompliziert, da es normalerweise bei einer Veranstaltung viele unterschiedliche Leistungsempfänger gibt (z.B. inländische oder ausländische Unternehmer oder Nicht-Unternehmer).
In der Praxis hatte ich schon öfter Seminarrechnungen eines deutschen Veranstalters - die waren mit deutscher UST ausgestellt.
Liebe Grüße,
Claudia
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Seminar grenzüberschreitend - von Claudia H. - 13.05.2021, 15:55
RE: Seminar grenzüberschreitend - von Hendrich - 13.05.2021, 19:24

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste