14.07.2019, 19:12
Eine unter dem Titel Verdienstentgang erhaltene Ersatzleistung (z.B. Versicherungsleistung) ist steuerpflichtige Einnahme in jener Einkunftsart, die der Ausfall betroffen hätte (EStR Rz 1071).
Den steuerlichen Erfassungszeitpunkt müsste man sich im Fall einer Renten- bzw. Ratenvereinbarung im Detail ansehen.
Viele Grüße
Den steuerlichen Erfassungszeitpunkt müsste man sich im Fall einer Renten- bzw. Ratenvereinbarung im Detail ansehen.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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