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Quarantäne - Entschädigungen
#2
Ich buche das auf 6010 EFZ-Löhne bzw. 6210 EFZ-Gehälter und die erhaltene Entschädigung dann auf 6126 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Arbeiter bzw. 6226 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Angestellte. Wird die Entschädigung bis zum Jahresende nicht überwiesen, weise ich sie in der Bilanz als sonstige Forderung aus.
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Nachrichten in diesem Thema
Quarantäne - Entschädigungen - von BERNI - 20.09.2021, 13:14
RE: Quarantäne - Entschädigungen - von ThG - 06.04.2022, 23:40

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