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Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber
#2
Ab 7/21 vom Dienstnehmer gekaufte (neue oder verlängerte) Jahreskarten können Sie nach Vorlage der Rechnung/Jahreskarte dem Dienstnehmer ganz oder teilweise ersetzen (Einmalzahlung oder aufgeteilt über die Laufzeit z.B. 12 Monate) - letzteres erspart den Ansatz eines Sachbezuges für den "unverbrauchten Anteil" im Falle eines Austritts.
Die Anzahl der Monate, in denen eine Beförderung im Werkverkehr stattfindet, ist am Lohnkonto und am L16 einzutragen.
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RE: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - von ThG - 05.01.2022, 13:53

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