20.03.2022, 17:11
Nein, Sie könnte sie als Sonderausgabe in der AV geltend machen, diesen Posten gibt es aber nicht mehr mit 2021.
Werbungskosten an sich verbinde ich mit einer aktiven Tätigkeit; WK sind alles was es braucht um die betrieblichen Einnahmen, bzw. die betriebliche Tätigkeit( auch nicht Selbständige Tätigkeit) aufrecht zu erhalten; Hoffe ich konnt helfen, LG.
Werbungskosten an sich verbinde ich mit einer aktiven Tätigkeit; WK sind alles was es braucht um die betrieblichen Einnahmen, bzw. die betriebliche Tätigkeit( auch nicht Selbständige Tätigkeit) aufrecht zu erhalten; Hoffe ich konnt helfen, LG.