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Nachaktivierung auf ein abgeschriebenes Gebäude
#2
Guten Tag,

steuerlich liegt nach Ihren Angaben vermutlich eine sofort aufwandswirksame Instandhaltung vor.

Folgt man aber dem unternehmensrechtlichen "True and Fair View", dann ist bei "Wesentlichkeit" eine Aktivierung möglich, die auf das Steuerrecht durchschlägt. Dabei sehe ich zwei Möglichkeiten:

1. Gibt es einen Gesamtplan für die Renovierungsarbeiten, dann könnte man zunächst auf "Anlagen in Bau" buchen und bei Fertigstellung mit einer einheitlichen ND in Betrieb nehmen.

2. Gibt es diesen Gesamtplan nicht, weil die Entscheidungen über die Renovierung sukzessive getroffen werden, dann würde ich jeden Vermögensgegenstand mit der individuellen ND gesondert aktivieren.

Eine einzig richtige Lösung dürfte es nicht geben.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Nachaktivierung auf ein abgeschriebenes Gebäude - von Steuerexperte - 14.04.2022, 20:41

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