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Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden?
#2
Für den Fall, dass für die Tätigkeit als Dolmetch die Ausübung eines Gewerbes erforderlich ist und Ihre Mitarbeiterin diese Tätigkeit weiterhin für sie im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausübt, dann übt sie die Tätigkeit weiterhin "selbständig" aus.

Konkret bedeutet dies, dass eine Gewerbeabmeldung zwar das Ende der Versicherung bei der SVS zur Folge hätte, sie aber dann (möglicherweise) eine Gewerberechtsverletzung begeht, weil sie nämlich für das Dolmetchen möglicherweise das Gewerbe benötigt.

Nur dann, wenn sie ein echtes Dienstverhältnis hat, dann wird sie das Gewerbe - wenn sie die Tätigkeit sonst nicht mehr selbständig ausübt - nicht mehr benötigen und damit auch nicht mehr (also Folge aus der Gewerbeabmeldung) die SVS-Versicherung.
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RE: Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden? - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2022, 15:03

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