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Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer
#4
Die konkrete Verbuchung hängt auch von den Möglichkeiten der jeweiligen Buchhaltungssoftware ab. Inhaltlich verhält es sich wie folgt:

Variante 1:
- Volle Vorsteuer bei Anschaffung
- Keine Aufnahme in das AV
- Jährlich anteilige AfA in Höhe des betrieblichen Anteils
- Jährlicher USt-Eigenverbrauch (Klasse 3 USt) (in Höhe des privaten Anteils!)

Variante 2:
- Wie dargestellt, keine Aufnahme in das AV
- Bei künftig höherer unternehmerischer Nutzung steht kein nachträglicher Vorsteuerabzug zu.
- Bei künftig geringerer unternehmerischer Nutzung ist ein Eigenverbrauch zu buchen.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - von Steuerexperte - 15.08.2019, 19:45

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