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RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben
#2
Liebe Frau Manuela Muck
Wir lassen solche Rückstellungen bis zur Verjährungsfrist in der Buchhaltung. Es könnte aber auch sein, dass man aus Kulanzgründen (oder wegen guter Geschäftsbeziehungen) die VB auch später akzeptiert, das wird aber eher selten vorkommen

Beste Grüße
Günter Hendrich, NÖBBC
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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RE: RSt für noch nicht gelegte Rechnungen - wie lange dürfen diese stehen bleiben - von Hendrich Günter - 25.11.2022, 15:07

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