Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Belegnummerierung
#1
Frage:

Kann (darf) ein E/A Rechner, der ein gemischtes (private und betriebliche Bewegungen) Bankkonto führt, die Nummerierung der über die Bank bezahlten Belege (z.B Ausgangsrechnungen, die selbst schon mit fortlaufenden Nummern, wie A1, A2, versehen sind, mit nicht fortlaufender Nummerierung (weil ja ggfs. private Zahlungen nicht aufgezeichnet werden) , entsprechend dem gerade betroffenen Bankauszug (z.B. B1, B4, B6) verbuchen, bzw. aufzeichnen. Oder müssen die betriebl. Bankbewegungen immer mit fortlaufender Belegnummerierung gebucht, bzw. aufgezeichnet werden, losgelöst von Bankauszugsnummern?
Zitieren
#2
Die Nummerierung ergibt sich von selbst und ist unabhängig von der Bankauszugsnummer.

A1 - Telefon 40€ - Ausgabe
A2 - Einnahme 200€
A3 - Einnahme 23€
A4 - Ausgabe 50€
A5.....

Es ist einzig auf die Chronologie zu achten.

A1 = 1.1.22
A2 = 1.1.22
A3 = 2.1.22
A4 = 5.1.22 (kann nicht kleiner als 2.1.22 sein)
A5 = >= 6.1.22

Private Buchungen sind entweder auf Privat oder garnicht zu buchen.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
Zitieren
#3
Danke Christoph G.!
Soweit mir bekannt, können Bankauszüge u.b. Voraussetzungen Aufzeichnungen ersetzen. (z.B. müssen alle Bankkontoauszüge vorhanden und bei einem gemischten Konto dem FA in alle Einsicht gewährt werden). Würde man bspw. alle Bankauszüge aufzeichnen, dann ergibt sich eine fortlaufende, unterbrechungsfreie Nummerierung, eben vorgegeben durch die Nummer des Bankauszuges , wobei es eben auch mehrere Belege , die derselben Bankauszugsnummer zugeordnet werden , geben kann. Insoweit wird das 'Fortlaufende' ja auch irgendwie 'verwässert'. Unter diesen Aspekt habe ich meine ursprüngliche Frage gestellt.
Zitieren
#4
Ja bei gemischt genutzten Konten kann das FA Einsicht auf alle Bewegungen verlangen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste