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Rechnungen auf Hebräisch
#1
Liebe Forums-Mitglieder,
wie geht ihr mit Rechnungen aus dem Ausland um, wo ihr die Sprache nicht versteht?
Im konkreten Fall legt mir mein Klient Rechnungen aus Israel vor, die (vermutlich) auf hebräisch geschrieben sind.
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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#2
Der Klient hat dafür zu sorgen dass die Rechnung verstanden wird. Wenn der Klient zB einen nicht leserlichen Tankbeleg vorlegt der schon zerknüllt zerrissen und ausgebleicht ist - nehm ich den garnicht in die Buchhaltung rein. Einfach Pech.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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#3
Innerhalb der EU sind Rechnungen in allen EU-Amtssprachen zulässig. 
Unlesbare Rechnungen aus dem EU-Ausland (arabisch, hebräisch, chinesisch.....) müsste man sich wohl beglaubigt übersetzten lassen.....einfach beim Finanzamt fragen......im Prüfungsfall wird das sonst sicher problematisch......

Wenn ich unlesbare (oder keine) Belege zu Abbuchungen von der Firmenkreditkarte oder dem Firmen-Girokonto bekomme, wandern diese Beträge auf das Verrechnungskonto des Gesellschafters und werden mit der nächsten Ausschüttung ausgeglichen.......
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#4
Danke!
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