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UVA - Wechsel monatlich auf quartal
#2
Bei 40.000,00 Umsatz ist der UVA-Zeitraum grundsätzlich vierteljährlich, wenn man monatlich abgeben möchte, dann braucht man nur im ersten Voranmeldungszeitraum = Jänner eine Monats-UVA abgeben und somit ist für dieses Kalenderjahr der monatliche Zeitraum hinterlegt. Meiner Meinung nach braucht man nichts gesondert unternehmen, wenn man im laufenden Jahr vierteljährlich abgeben möchte, weil grundsätzlich besteht ja die Verpflichtung nur vierteljährlich wenn der Vorjahresumsatz weniger als 100.000,00 war.
Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Auer
Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder,
Unternehmensberater

Linzer Straße 55/3
A-3003 Gablitz
Tel.: 0699/81 866 399
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Zertifizierter Verfahrensrechtsexperte
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RE: UVA - Wechsel monatlich auf quartal - von Reinhold Auer - 17.01.2023, 14:06

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