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IT-KV Gleitzeit
#2
Die zitierte Bestimmung aus dem KV IT betrifft - wie Sie das auch wiedergeben - mehrschichtige Arbeitsweisen. Nur in diesen Fällen muss - so sieht es das AZG vor - die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung her.

Schichtarbeit und Gleitzeit vertragen sich ja normalerweise nicht wirklich, also habe ich entweder Schichtarbeit oder Gleitzeit (ich weiß, dass es in der Praxis auch Fälle der Vermengung gibt, die ich aber eher als "brandgefährlich" einstufe).

Zur Gleitzeit enthält dieser Kollektivvertrag keine Ermächtigung in Bezug auf die "große Gleitzeit", weshalb das gilt, was ich in der Ausgabe Nr. 3/2020, Artikel Nr. 37/2020 meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell aus Anlass einer OGH-Entscheidung zu einem ähnlichen Kollektivvertrag geschrieben habe.

In Bezug auf die Frage 2 teile ich Ihre Bedenken.
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Nachrichten in diesem Thema
IT-KV Gleitzeit - von nemausus - 27.01.2023, 14:51
RE: IT-KV Gleitzeit - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.01.2023, 15:48
RE: IT-KV Gleitzeit - von nemausus - 29.01.2023, 13:30

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