03.06.2023, 08:45
Liebe Lohnverrechner,
ich benötige bitte eure Hilfe.
Der KV der Frisöre hat die Mindestlöhne um € 165,- per 1.4.2023 angehoben.
Es gibt eine Mitarbeiterin, die bereits eine kollektivvertragliche Überzahlung bis Stichtag 31.3.2023 hatte, zB € 2.000,- brutto statt KV € 1.770,-
Ich finde im KV keine Hinweis darauf, dass eine Überzahlung erhalten bleiben muss.
Sie arbeitet 30 statt 40 Stunden pro Woche. Deshalb bekam sie eine Erhöhung von 3/4 von € 165 --> € 123,75.
Es wäre ja tatsächlich, sofern es nicht zu einer Unterzahlung kommt, rechtlich keine Erhöhung notwendig gewesen.
Diese Mitarbeiterin hat bei der Arbeiterkammer angerufen, wo ihr gesagt wurde, dass ihr Entgelt per 1.4. um 9,95 % steigen MUSS und sie bei ihrer Arbeitgeberin sagen sollte, dass sie gleich auf 10 % Erhöhung aufrunden soll.
Daher bin ich unsicher, welche Erhöhung ihr per 1.4.2023 tatsächlich zusteht?
Bitte um Hilfe, vielen Dank!
ich benötige bitte eure Hilfe.
Der KV der Frisöre hat die Mindestlöhne um € 165,- per 1.4.2023 angehoben.
Es gibt eine Mitarbeiterin, die bereits eine kollektivvertragliche Überzahlung bis Stichtag 31.3.2023 hatte, zB € 2.000,- brutto statt KV € 1.770,-
Ich finde im KV keine Hinweis darauf, dass eine Überzahlung erhalten bleiben muss.
Sie arbeitet 30 statt 40 Stunden pro Woche. Deshalb bekam sie eine Erhöhung von 3/4 von € 165 --> € 123,75.
Es wäre ja tatsächlich, sofern es nicht zu einer Unterzahlung kommt, rechtlich keine Erhöhung notwendig gewesen.
Diese Mitarbeiterin hat bei der Arbeiterkammer angerufen, wo ihr gesagt wurde, dass ihr Entgelt per 1.4. um 9,95 % steigen MUSS und sie bei ihrer Arbeitgeberin sagen sollte, dass sie gleich auf 10 % Erhöhung aufrunden soll.
Daher bin ich unsicher, welche Erhöhung ihr per 1.4.2023 tatsächlich zusteht?
Bitte um Hilfe, vielen Dank!