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Änderung bei der E 109a-Mitteilung mit Wirkung ab 1.8.2023 – speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes
#1
Ab dem 1.8.2023 wird die einmal jährlich zu erfüllende Meldepflicht in Bezug auf freie Dienstverhältnisse nach § 109a EStG 1988 erweitert werden.

Die Details zu dieser Änderung erfahren Sie im beigelegten Dokument, für das Sie das Premium-Passwort der WIKU-Personal aktuell benötigen.

Informationen zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:


http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html


Angehängte Dateien
.pdf   Änderung bei der E 109a-Mitteilung mit Wirkung ab 1.8.2023 – speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes.pdf (Größe: 90,32 KB / Downloads: 5)
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